begleiten – mitwirken – vertreten

Berufsbeistandschaften des Sensebezirks

Die Berufsbeistandschaften des Sensebezirks führen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) professionell Erwachsenenschutzmassnahmen.

Als KESB wurde im Kanton Freiburg das jeweilige Friedensgericht bestimmt. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) und anderen neuen, kantonalen Gesetzen und Verordnungen.

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  • Berufsbeistandschaften

    Die Berufsbeistandschaften im Sensebezirk werden regional geführt. Sie verfügen über qualifizierte Berufsbeistände und qualifiziertes Verwaltungspersonal. Sie sind in drei Regionen gegliedert:

    Sense-Oberland
    Sense-Mittelland
    Sense-Unterland

  • Kindes- und Erwachsenenschutz

    Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutz-recht in Kraft. Es erlaubt neu Massnahmen, welche ganz auf die individuellen Verhältnisse der schutzbedürftigen Person zugeschnitten sind.

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  • Friedensgericht/KESB

    Das Friedensgericht ist als Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörde KESB neu eine Fachbehörde, die interdisziplinär zusammenarbeitet. Sie leitet u.a. die Verfahren und ordnet Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz an. Sitz im Sensebezirk ist Tafers.

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  • Ausbildungsbetrieb

    Als Ausbildungsbetrieb bilden alle Berufsbeistandschaften seit Jahren erfolgreich Lernende aus. Diese haben die Möglichkeit eine fundierte und interessante Ausbildung als Kaufmann / Kauffrau mit Profil B, E und M im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren.

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