begleiten – mitwirken – vertreten

Friedensgericht/KESB

Bereits im 2008 wurden im Kanton Freiburg die Friedensgerichte professionalisiert. Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht wurde dies noch erweitert. Das Friedensgericht wurde als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde bestimmt (früher Vormundschaftsbehörde).

Nebst friedensrichterlichen Aufgaben gehören im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht folgende Hauptaufgaben dazu (nicht abschliessend):
  • Verfahrensleitung und Anordnung von Massnahmen (hierzu gehört u.a. die Entgegennahme von Gefährdungsmeldungen, die Einleitung eines Verfahrens, die Leitung der Abklärung, die Situationsanalyse, die Beurteilung der Schutzbedürftigkeit, die Wahl der geeigneten Mandatsträger/innen)
  • Mitwirkung bei ausgewählten Rechtsgeschäften (Inventaraufnahme, vermögensrechtliche Anordnungen sowie die Zustimmung zu bestimmten Rechtsgeschäften)
  • Regelung bezüglich Unterhalt und/oder persönlicher Verkehr, Kindesvermögensfragen usw.
  • Aufsicht und Steuerung bei laufenden Massnahmen (Genehmigung von Rechenschaftsberichten und Jahresabrechnungen, Fallführung usw.)
Das Friedensgericht als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) arbeitet interdisziplinär und ist eine Fachbehörde. Das Friedensgericht des Sensebezirkes hat seinen Sitz in Tafers.